Patientenverfügung
„Glück ist nicht nur leben können, sondern auch sterben dürfen.“
August Everding
Eine wirksame Patientenverfügung zu verfassen ist für Laien, ohne kompetente Unterstützung, kaum möglich.
Deshalb ist dies einer der wichtigsten Anliegen in meiner Kanzlei.
Damit Sie eine wirklich wirksame Patientenverfügung erhalten ist es besonders wichtig diese auch gemeinsam mit einem kompetenten Arzt zu entwerfen, nur so ist sichergestellt, dass Ihr persönlicher Wille medizinisch sowie juristisch genau erklärt werden können.
Prof. Dr. med. Thomas Wendt ist hier Ihr anwesender medizinischer Berater, gemeinsam werden wir dann aus medizinischer und juristischer Sicht für Sie eine wirksame Patientenverfügung verfassen.
In Vorbereitung auf unser Gespräch sollte jede Patientenverfügung mindestens folgende Angaben enthalten:
Aktueller Gesundheitszustand und Lebenssituation
Wie ist Ihr Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Erstellung Ihrer Patientenverfügung? Leiden Sie an einer chronischen Krankheit? Benötigen Sie Pflege im Alltag?
Reanimation
Wünschen Sie eine Wiederbelebung im Notfall? Unter welchen Umständen lehnen Sie eine Wiederbelebung ab? Unter welchen Umständen soll ein Reanimationsversuch abgebrochen werden?
Intensivmedizinische Therapie
Stimmen Sie sämtlichen intensivmedizinischen und erforderlichen Operationsmaßnahmen zu? Oder gibt es Behandlungsgrenzen? Wann bevorzugen Sie einen Abbruch der intensivmedizinischen Maßnahmen und eine palliative Behandlung.
Palliative Therapie
Wie stehen Sie zu palliativen Behandlungsmaßnahmen? In welchen Fällen widersprechen Sie lebensverlängernden Maßnahmen wie maschinelle Beatmung, künstliche Ernährung, Dialyse, Reanimation oder Transplantationen und ziehen palliative Behandlungsmaßnahmen vor?
Diagnose- und Therapieverfahren
Gibt es Diagnose- und Therapieverfahren, die Sie grundsätzlich ablehnen? Hier können Sie zum Beispiel auf PEG-Sonden, künstliche Beatmung, Gastroskopie oder extrakorporale Organersatzverfahren eingehen.
Minimal notwendige Lebensqualität
Selbst die beste Patientenverfügung kann nicht alle Situationen abdecken. Legen Sie fest, was bei Situationen passieren soll, auf die Sie in Ihrer Patientenverfügung nicht eingehen. Legen Sie dafür eine minimal notwendige Lebensqualität fest – das hilft beim Ermitteln Ihres mutmaßlichen Willens. Sie können zum Beispiel anordnen, dass Sie grundsätzlich eine palliative Versorgung wünschen, wenn Ihre minimal notwendige Lebensqualität nicht erreicht werden kann.
Weitere Punkte
Denken Sie an Ihre Organspende, an Ihren gewünschten Sterbeort, Seelsorge & Beistand und die klinische Obduktion.
Weitere Informationen finden sie unter diesem Link.
Meine Juristischen Schwerpunkte
Erbrecht
Patientenverfügung
Versicherungsrecht
Arzthaftung
Ich freue mich, von Ihnen zu hören!