„Wer einen zur Ader lassen will, der muss ihn auch verbinden können.“

Deutsches Sprichwort

Die Arzthaftung ist ein hochemotionales und schwieriges Thema – egal ob für den Patienten oder den Arzt.

Beim Patienten geht es immer um die Gesundheit und Unversehrtheit und meist um eine ausreichende Entschädigung. Bei Arzt oder Klinik geht es nicht nur um den guten Ruf, sondern um die bittere Erkenntnis alles Menschenmögliche getan zu haben und doch nicht zum Genesungserfolg gekommen zu sein.

Hier ist eine äußerst präzise Ursachenforschung in einer Auseinandersetzung gefragt, um wirklich vermeidbare Fehler nachweisen zu können.

Als Juristin berührt dieses Thema natürlich auch das Versicherungsrecht und da bin ich für Sie zu Hause.

Auch hier steht für unsere Mandanten Herr Professor Dr. med. Thomas Wendt als kompetenter Gutachter zur Verfügung.

Meine Juristischen Schwerpunkte

Erbrecht

Patientenverfügung

Versicherungsrecht

Arzthaftung

Ich freue mich, von Ihnen zu hören!

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