Sämtliche Behandlungsunterlagen werden angefordert und einer sorgfältigen rechtlichen und medizinischen Überprüfung unterzogen.
Danach erhalten Sie eine umfassende Beratung zu den Erfolgsaussichten eines Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens.
Die Gegenseite wird mit der Bitte um Stellungnahme und zu erteilenden Angaben zum Haftpflichtversicherungsvertrag angeschrieben und gegebenenfalls versucht, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.